Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 29. August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Leonardo Rupprecht, handelnd unter ElektroFlow Hannover (ein Angebot von Smarthome Rupprecht), Königswortherstr. 32, 30167 Hannover (nachfolgend "ElektroFlow") und ihren Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ElektroFlow stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) ElektroFlow erbringt administrative Dienstleistungen für Elektrobetriebe, insbesondere: Erstellung und Einreichung von Anträgen bei Netzbetreibern, Ausfüllen von Formularen, Angebotskalkulationen sowie die Koordination von Prüfleistungen.

(2) ElektroFlow führt keine elektrotechnischen Arbeiten durch. Sämtliche elektrotechnischen Arbeiten werden durch eingetragene Elektromeisterbetriebe ausgeführt.

(3) Die Entscheidung über Anträge obliegt ausschließlich dem jeweiligen Netzbetreiber. ElektroFlow schuldet die ordnungsgemäße Erstellung und Einreichung, nicht den Erfolg der Genehmigung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn ElektroFlow die Anfrage des Kunden per E-Mail bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung (insbesondere Installateurausweis, Vollmachten, technische Datenblätter, Lagepläne).

(2) Verzögerungen durch fehlende oder fehlerhafte Unterlagen gehen nicht zu Lasten von ElektroFlow.

(3) Der Kunde prüft erstellte Kalkulationen und Angebote vor Verwendung auf Richtigkeit.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Rahmenverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich als Sammelrechnung.

§ 6 Fristen

(1) Angegebene Bearbeitungszeiten (z.B. 24h) beziehen sich auf die Bearbeitung durch ElektroFlow nach Eingang vollständiger Unterlagen, nicht auf Bearbeitungszeiten der Netzbetreiber.

(2) Fristen für Ausschreibungen (VOB) sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

§ 7 Haftung

(1) ElektroFlow haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ElektroFlow nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf das Doppelte des Auftragswerts der jeweiligen Einzelleistung.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Baustellenverzögerungen ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Kalkulationsgrundlagen, Kundendaten und Preisinformationen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Hannover, sofern der Kunde Kaufmann ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.