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E-Protokoll6 Min.28. Januar 2025

E-Protokoll: Was Elektrobetriebe wissen müssen

DGUV Vorschrift 3, Prüfintervalle, Kosten und Haftung – alles zum E-Protokoll kompakt erklärt für Elektroinstallateure.

LR

Leonardo Rupprecht

ElektroFlow Hannover

Was ist das E-Protokoll?

Das E-Protokoll ist eine standardisierte Prüfung der elektrischen Anlagen und Geräte in einem Gebäude. Es basiert auf der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und den Normen DIN VDE 0100 (Anlagen) und DIN VDE 0701-0702 (Geräte).

Einfach gesagt: Man prüft, ob die Elektroinstallation sicher ist – Sichtprüfung, Messung, Dokumentation.

Wer muss ein E-Protokoll durchführen lassen?

Hier wird es interessant, denn die Pflicht hängt vom Kontext ab:

Pflicht:

  • Gewerbebetriebe: DGUV Vorschrift 3 verpflichtet jeden Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen.
  • Vermieter: Haben eine Verkehrssicherungspflicht. Ein E-Protokoll schützt vor Haftung bei Schäden.
  • Versicherungen: Viele Gebäudeversicherungen verlangen ein E-Protokoll oder kürzen die Leistung bei fehlendem Nachweis.

Freiwillig, aber empfohlen:

  • Privathaushalte: Kein Gesetz schreibt es vor, aber alle 10 Jahre ist sinnvoll.
  • Eigenheimbesitzer: Besonders bei älteren Installationen (vor 1990).

Was wird geprüft?

Ein E-Protokoll besteht aus drei Teilen:

  1. Sichtprüfung: Zustand der Verteilungen, Leitungen, Steckdosen, Schalter. Sind Abdeckungen vorhanden? Gibt es sichtbare Schäden?

  2. Messung: Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, RCD-Auslösezeit, Erdungswiderstand. Hier zeigt sich, ob die Anlage technisch einwandfrei ist.

  3. Dokumentation: Prüfprotokoll mit allen Messwerten, Mängelliste, Empfehlungen. Das Protokoll ist der Nachweis – ohne Protokoll kein gültiges E-Protokoll.

Wie oft ist ein E-Protokoll notwendig?

  • Gewerbebetriebe (ortsfeste Anlagen): alle 4 Jahre
  • Gewerbebetriebe (ortsveränderliche Geräte): alle 6–24 Monate (je nach Einsatzbedingungen)
  • Vermieter: alle 4 Jahre empfohlen
  • Privathaushalte: alle 10 Jahre empfohlen

Was kostet ein E-Protokoll?

Die Kosten variieren je nach Größe der Anlage:

  • Wohnung (3–4 Zimmer): ca. 150–250 €
  • Einfamilienhaus: ca. 250–400 €
  • Gewerbebetrieb: ab 400 €, je nach Umfang

Für dich als Elektrobetrieb ist das E-Protokoll ein planbares Geschäft mit regelmäßigem Umsatz. Viele Betriebe unterschätzen dieses Potenzial.

Haftung: Was passiert ohne E-Protokoll bei einem Schaden?

Hier wird es ernst:

  • Bei einem Brandschaden durch einen elektrischen Defekt prüft die Versicherung, ob die Anlage ordnungsgemäß gewartet wurde.
  • Fehlt ein aktuelles Prüfprotokoll, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.
  • Vermieter können bei Personenschäden persönlich haftbar gemacht werden.

Das Prüfprotokoll ist deine und die Absicherung deines Kunden.

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