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PV & Energie7 Min.20. Februar 2025

PV-Anlage anmelden: Schritt für Schritt erklärt

Die 3 Stellen, bei denen eine PV-Anlage angemeldet werden muss – Netzbetreiber, Marktstammdatenregister und Finanzamt.

LR

Leonardo Rupprecht

ElektroFlow Hannover

Warum muss eine PV-Anlage angemeldet werden?

Wer eine Photovoltaik-Anlage installiert, muss sie an drei Stellen anmelden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von der Größe der Anlage. Auch ein kleines Balkonkraftwerk muss registriert werden.

Für dich als Elektroinstallateur heißt das: Du musst den Prozess kennen und deinem Kunden erklären können, was wann passiert.

Die 3 Stellen im Überblick

  1. Netzbetreiber – Netzanschluss und Zähler
  2. Bundesnetzagentur – Marktstammdatenregister (MaStR)
  3. Finanzamt – Steuerliche Erfassung

Schritt 1: Netzanschluss-Antrag beim Netzbetreiber

Das ist der wichtigste Schritt – und der, wo die meisten Fehler passieren.

Du stellst als eingetragener Installateur den Antrag beim zuständigen Netzbetreiber. In der Region Hannover ist das enercity (Stadtgebiet) oder Avacon (Umland).

Was du brauchst:

  • Lageplan des Gebäudes
  • Übersichtsschaltplan
  • Datenblatt der PV-Module und des Wechselrichters
  • Installateursausweis

Bearbeitungszeit: 5–15 Werktage, je nach Netzbetreiber und Auslastung.

Der Netzbetreiber prüft, ob der Netzanschluss ausreicht, und teilt dir mit, welcher Zähler gesetzt wird (in der Regel ein Zweirichtungszähler).

Schritt 2: Eintragung im Marktstammdatenregister

Jede Stromerzeugungsanlage in Deutschland muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Das gilt auch für Batteriespeicher.

Wer meldet an? Der Anlagenbetreiber (dein Kunde) – aber in der Praxis hilfst du oft dabei.

Frist: Innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme.

Wichtig: Ohne MaStR-Eintrag gibt es keine Einspeisevergütung. Der Netzbetreiber prüft das.

Die Registrierung erfolgt online unter maStR.bundesnetzagentur.de. Du brauchst die Anlagendaten, Leistung in kWp und das Inbetriebnahme-Datum.

Schritt 3: Steuerliche Anmeldung

Seit Januar 2023 gilt der Nullsteuersatz für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden. Das heißt: keine Umsatzsteuer auf die Anlage und keine Einkommensteuer auf den erzeugten Strom.

Trotzdem muss die Anlage dem Finanzamt gemeldet werden. Dein Kunde füllt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. In den meisten Fällen ist das eine reine Formalität.

Tipp: Informiere deinen Kunden frühzeitig darüber, damit es am Ende keine Überraschungen gibt.

Typische Fehler und wie man sie vermeidet

  • Falscher Netzbetreiber: PLZ prüfen – enercity oder Avacon?
  • Fehlende Unterlagen: Datenblatt vom Wechselrichter vergessen
  • MaStR-Frist verpasst: Einspeisevergütung erst ab Registrierung
  • Anlage vor Genehmigung in Betrieb: Kann teuer werden

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