Ladestation installieren: Anmeldepflicht einfach erklärt
Ab wann eine Wallbox oder Ladestation beim Netzbetreiber angemeldet werden muss – Pflichten, Fristen und Fördermöglichkeiten.
Leonardo Rupprecht
ElektroFlow Hannover
Ab wann muss eine Ladestation angemeldet werden?
Jede Ladestation – egal ob Wallbox in der Garage oder Schnelllader auf dem Firmenparkplatz – muss beim Netzbetreiber gemeldet werden. Die Frage ist nur, ob es eine reine Anmeldung oder eine Genehmigung braucht.
Laut §19 NAV gilt:
- Bis 12 kW: Anmeldepflicht (wird in der Regel durchgewunken)
- Ab 12 kW: Genehmigungspflicht (Netzbetreiber muss aktiv zustimmen)
Die meisten privaten Wallboxen haben 11 kW – also knapp unter der Genehmigungsgrenze. Trotzdem: Anmeldung ist Pflicht.
Wallbox vs. öffentliche Ladestation
Nicht jede Ladestation ist gleich:
Private Wallbox (z.B. in der Garage)
- Typisch 11 kW
- Anmeldung beim Netzbetreiber reicht
- Kein Eichrecht nötig
Halböffentliche Ladestation (z.B. Firmenparkplatz)
- Oft 22 kW
- Genehmigungspflicht
- Eichrechtskonformität erforderlich, wenn Dritte laden und bezahlen
Öffentliche Ladestation
- Ab 22 kW aufwärts
- Genehmigungspflicht
- Ladesäulenverordnung (LSV) beachten
- Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Welche Unterlagen braucht der Netzbetreiber?
Typische Anforderungen:
- Datenblatt der Wallbox (Hersteller, Modell, Leistung)
- Übersichtsschaltplan
- Lageplan
- Installateursausweis
- Angabe zur Steuerbarkeit (seit 2024 Pflicht)
Steuerbare Verbrauchseinrichtung: Pflicht seit 2024
Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle neuen Ladestationen als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet werden (§14a EnWG). Das bedeutet:
- Der Netzbetreiber darf die Ladeleistung in Spitzenlastzeiten auf 4,2 kW dimmen (nicht abschalten)
- Dafür: reduziertes Netzentgelt für den Betreiber
- Technische Voraussetzung: Smart-Meter-Gateway oder Rundsteuerempfänger
Für bestehende Wallboxen (vor 2024) gilt eine Übergangsfrist. Neue Installationen müssen die Steuerbarkeit von Anfang an vorsehen.
Was passiert bei einer nicht angemeldeten Ladestation?
Das nehmen Netzbetreiber zunehmend ernst:
- Aufforderung zur Nachmeldung mit Fristsetzung
- Im Wiederholungsfall: Sperrung des Netzanschlusses (theoretisch möglich)
- Versicherungsprobleme: Bei einem Schaden durch die Ladestation kann fehlende Anmeldung zum Problem werden
- Keine Förderfähigkeit ohne korrekte Anmeldung
Fördermöglichkeiten
KfW 442 (Solarstrom für Elektroautos)
- Kombination aus PV-Anlage, Speicher und Wallbox
- Bis zu 10.200 € Zuschuss
- Voraussetzung: Eigenes E-Auto, eigenes Haus, neue PV-Anlage
- Achtung: Fördertopf begrenzt, regelmäßig prüfen ob Mittel verfügbar
Regionale Förderungen
- Einige Kommunen und Stadtwerke bieten eigene Zuschüsse
- In Hannover: enercity bietet gelegentlich Aktionen für Wallbox-Installation
Zeitplanung: Antrag vor Montage stellen
Das ist der wichtigste Tipp: Stelle den Antrag beim Netzbetreiber, bevor du die Wallbox montierst. Nicht danach.
Warum? Wenn der Netzbetreiber feststellt, dass der Netzanschluss nicht ausreicht (selten, aber möglich), hast du ein Problem mit einer montierten Wallbox, die nicht in Betrieb gehen darf.
Zeitrahmen:
- Anmeldung (bis 12 kW): 5–10 Werktage
- Genehmigung (ab 12 kW): 10–20 Werktage
Plane das bei der Terminierung mit deinem Kunden ein.
ElektroFlow meldet deine Ladestation an
Wir übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber – korrekt, vollständig, schnell. PLZ eingeben, wir wissen ob enercity oder Avacon zuständig ist.
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