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Gesetze & Normen5 Min.1. April 2025

§ 13 NAV: Was Elektriker über das Installateurverzeichnis wissen müssen

§ 13 NAV regelt wer am Niederspannungsnetz arbeiten darf. Alles über Eintragungspflicht, Fristen und was bei Verstößen passiert.

LR

Leonardo Rupprecht

ElektroFlow Hannover

Was regelt § 13 NAV genau?

Der § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt das Installateurverzeichnis. Einfach gesagt: Nur wer beim Netzbetreiber eingetragen ist, darf an der elektrischen Anlage des Kunden arbeiten – zumindest an Teilen, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind.

Das betrifft:

  • Zählerschrankarbeiten
  • Netzanschlüsse
  • Inbetriebsetzungen
  • Alles was „vor dem Zähler" liegt

Wer ist zur Eintragung verpflichtet?

Jeder Elektrobetrieb, der Arbeiten am Niederspannungsnetz durchführt. Das schließt ein:

  • Elektroinstallationsbetriebe
  • Betriebe die PV-Anlagen anschließen
  • Betriebe die Wallboxen oder Wärmepumpen installieren
  • Betriebe die Zählerschränke tauschen oder erweitern

Die Eintragung erfolgt beim zuständigen Netzbetreiber – in der Region Hannover also bei enercity oder Avacon.

Was passiert wenn man ohne Eintragung arbeitet?

Das sollte man keinesfalls riskieren:

  • Haftungsproblem: Bei einem Schaden an der Kundenanlage kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn der Installateur nicht eingetragen war
  • Bußgeld: Der Netzbetreiber kann ein Ordnungsgeld verhängen
  • Antragsablehnung: Netzanschluss-Anträge werden abgelehnt wenn der Installateur nicht im Verzeichnis steht
  • Imageschaden: Professionelle Kunden prüfen die Eintragung

Unterschied: Konzessionierter vs. eingetragener Installateur

Das wird oft verwechselt:

  • Konzessionierter Installateur: Hat einen Gewerbeschein und darf Elektroarbeiten durchführen (Handwerksrolle)
  • Eingetragener Installateur: Ist zusätzlich beim Netzbetreiber registriert und darf am Netzanschluss arbeiten

Du brauchst beides. Ohne Eintragung im Installateurverzeichnis darfst du zwar Elektroarbeiten durchführen – aber keine Netzanschlüsse, Zählerschränke oder Einspeiseanlagen in Betrieb nehmen.

Fristen und Verlängerungen

  • Grundeintragung: Gilt in der Regel unbefristet, solange die Voraussetzungen erfüllt sind
  • Verantwortliche Elektrofachkraft: Muss aktuell und qualifiziert sein – bei Wechsel sofort melden
  • Gasteintragung: Je nach Netzbetreiber befristet (typisch 1–2 Jahre) oder projektbezogen
  • Meisterbrief / Qualifikationsnachweis: Muss gültig sein

Was der Netzbetreiber prüft

Bei der Eintragung prüft der Netzbetreiber:

  1. Qualifikation: Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation
  2. Verantwortliche Fachkraft: Namentlich benannt mit Qualifikationsnachweis
  3. Betriebshaftpflicht: Nachweis einer ausreichenden Versicherung
  4. Messgeräte: Nachweis über geeignete Prüf- und Messgeräte
  5. Weiterbildung: Regelmäßige Schulungen (je nach Netzbetreiber)

Praxistipp: Gasteintragung rechtzeitig beantragen

Wenn du einen Auftrag außerhalb deines Stamm-Netzgebiets annimmst:

  1. Sofort prüfen: Welcher Netzbetreiber ist zuständig?
  2. Gasteintragung beantragen: Idealerweise 2–4 Wochen vor Auftragsbeginn
  3. Nicht warten: Ohne Gasteintragung kannst du keinen Netzantrag stellen

Beispiel: Hannoveraner Betrieb (enercity) nimmt PV-Auftrag in Lehrte an (Avacon) → Gasteintragung bei Avacon nötig.

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Ob Grundeintragung, Gasteintragung oder Änderungsmitteilung – wir kümmern uns um den vollständigen Antrag beim Netzbetreiber.

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