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Gesetze & Normen6 Min.1. Februar 2025

§ 14a EnWG: Was Elektrobetriebe jetzt wissen müssen

Seit 2024 müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen angemeldet werden. Was bedeutet das konkret für Elektrobetriebe?

LR

Leonardo Rupprecht

ElektroFlow Hannover

Was ist § 14a EnWG?

Der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln: Bestimmte Geräte müssen beim Netzbetreiber als steuerbar angemeldet werden – sonst drohen Probleme.

Einfach gesagt: Der Netzbetreiber darf in Spitzenlastzeiten die Leistung bestimmter Großverbraucher vorübergehend reduzieren. Dafür bekommt der Betreiber einen günstigeren Netzentgelt.

Welche Geräte sind betroffen?

Alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW:

  • Wallboxen / Ladestationen (die meisten haben 11 kW)
  • Wärmepumpen (typisch 5–15 kW)
  • Klimaanlagen (ab 4,2 kW)
  • Stromspeicher mit Netzbezug (beim Laden)

Nicht betroffen sind normale Haushaltsgeräte, Durchlauferhitzer und Geräte unter 4,2 kW.

Was passiert wenn man es nicht meldet?

Das sollte man nicht riskieren:

  • Aufforderung zur Nachmeldung mit Fristsetzung
  • Im Wiederholungsfall kann der Netzbetreiber den Anschluss sperren
  • Bei einem Schaden kann die Versicherung Probleme machen
  • Keine Berechtigung zum reduzierten Netzentgelt

Welche Formulare braucht man?

Für die Anmeldung wird das VDE-AR-N 4100 Meldeformular benötigt. Je nach Netzbetreiber gibt es leicht unterschiedliche Vorlagen:

  • enercity: Online-Formular im Installateurportal
  • Avacon: Eigenes Formular im Netzportal

Zusätzlich brauchst du das Datenblatt des Geräts und den Übersichtsschaltplan.

Zeitplan: Wann muss was angemeldet sein?

  • Neue Anlagen (ab 01.01.2024): Sofort bei Inbetriebnahme
  • Bestandsanlagen: Übergangsfrist bis 2029
  • Empfehlung: Bei jeder Neuinstallation direkt mit anmelden

Unterschied § 14a EnWG und § 19 NAV

Das verwechseln viele:

  • § 14a EnWG: Regelt die Steuerbarkeit und das reduzierte Netzentgelt
  • § 19 NAV: Regelt die Anmeldepflicht von Geräten über 12 kW beim Netzbetreiber

In der Praxis braucht eine Wallbox oder Wärmepumpe beide Anmeldungen: § 19 NAV (Anmeldung beim Netzbetreiber) und § 14a EnWG (Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung).

Praktisches Beispiel: Wallbox-Montage

Schritt für Schritt:

  1. Kunde beauftragt Wallbox-Installation (11 kW)
  2. Du prüfst den Zählerschrank (Platz für Smart-Meter?)
  3. Anmeldung beim Netzbetreiber gem. § 19 NAV
  4. Anmeldung als steuerbare VE gem. § 14a EnWG
  5. Installation durchführen
  6. Fertigmeldung beim Netzbetreiber
  7. Zählereinbau durch Netzbetreiber

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