VDE-AR-N 4105: Der komplette Leitfaden für PV-Anlagen
Welche Anhänge brauche ich für eine PV-Anlage? E.1, E.2, E.3, E.8 – erklärt in unter 10 Minuten.
Leonardo Rupprecht
ElektroFlow Hannover
Was ist die VDE-AR-N 4105?
Die VDE-AR-N 4105 ist die Anwendungsregel für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Sie regelt, wie PV-Anlagen, Stromspeicher und andere Erzeugungsanlagen an das Stromnetz angeschlossen werden.
Für dich als Elektroinstallateur ist sie das zentrale Regelwerk bei jeder PV-Installation. Ohne die korrekten Anhänge geht kein Antrag durch.
Übersicht: Alle Anhänge E.1 bis E.8
Die VDE-AR-N 4105 hat mehrere Anhänge. Die wichtigsten für die Praxis:
| Anhang | Inhalt | Wann nötig? | |--------|--------|-------------| | E.1 | Anmeldung Netzanschluss | Immer bei PV / Speicher | | E.2 | Datenblatt Netzrückwirkungen | Bei größeren Anlagen | | E.3 | Datenblatt & IBN-Protokoll Speicher | Nur bei Stromspeicher | | E.8 | Inbetriebsetzungserklärung | Immer (durch Fachbetrieb) |
Anhang E.1 – Anmeldung Netzanschluss
Der wichtigste Anhang. Ohne E.1 geht nichts:
- Muss vor der Installation beim Netzbetreiber eingereicht werden
- Enthält alle technischen Daten der Anlage (kWp, Wechselrichter, Module)
- Löst die Prüfung durch den Netzbetreiber aus
- Bei enercity und Avacon: jeweils eigene Online-Portale
Anhang E.2 – Netzrückwirkungen
- Pflicht bei größeren Anlagen (typisch ab 30 kWp)
- Bewertet die Auswirkungen auf das Netz (Oberschwingungen, Flicker)
- In der Praxis bei Einfamilienhäusern selten nötig
- Bei Gewerbeanlagen: immer prüfen
Anhang E.3 – Speicher
- Nur bei Stromspeichern erforderlich
- Enthält Datenblatt und Inbetriebsetzungsprotokoll
- Muss zusammen mit E.1 eingereicht werden
Anhang E.8 – Inbetriebsetzungserklärung
- Wird nach der Installation vom Elektrofachbetrieb ausgefüllt
- Bestätigt die normgerechte Installation
- Wird dem Netzbetreiber vorgelegt
- Ohne E.8 kein Zählereinbau
Sonderfall: Kleinsterzeugungsanlagen
Für sehr kleine PV-Anlagen (Balkonkraftwerke, DC-gekoppelte Systeme) gibt es ein vereinfachtes Verfahren:
- Keine vollständige E.1 nötig
- Vereinfachtes Anmeldeformular reicht
- Trotzdem: MaStR-Eintrag Pflicht
Typischer Ablauf einer PV-Anmeldung
- Anlagenplanung und Auslegung
- E.1 + E.2 (falls nötig) + E.3 (bei Speicher) einreichen
- Netzbetreiber prüft und genehmigt
- Installation durchführen
- E.8 ausfüllen (Inbetriebsetzung)
- Fertigmeldung beim Netzbetreiber
- Zähler wird gesetzt
- MaStR-Eintrag innerhalb von 1 Monat
Häufige Fehler bei der Anmeldung
- Wechselrichter-Datenblatt fehlt → Antrag geht zurück
- Falsche Leistungsangaben (kWp vs. kVA verwechselt)
- E.3 vergessen bei Speicher → Nachforderung
- E.8 nicht eingereicht → kein Zählereinbau
- MaStR-Eintrag vergessen → keine Einspeisevergütung
Was ist das MaStR und wer macht das?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur erfasst alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Der Anlagenbetreiber (dein Kunde) ist verantwortlich – aber du hilfst in der Regel dabei.
Frist: 1 Monat nach Inbetriebnahme. Ohne Eintrag keine Vergütung.
ElektroFlow erledigt alle Anhänge
Wir füllen E.1, E.2, E.3 und E.8 für dich aus und reichen alles beim Netzbetreiber ein. Ein Auftrag – alle Formulare erledigt.
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